Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 17 Anspruch
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 134
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Nach Gewicht
- BSG, 21.09.2017 – B 8 SO 3/16 RSozialgerichtliches Verfahren - Klage des Vermieters eines Leistungsberechtigten nach dem SGB 12 gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme einer Heizkostennachzahlung - notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten - fehlerhafte Besetzung der Richterbank - Übertragung der Berufung auf den Berichterstatter - Entscheidung des Sozialgerichts durch Gerichtsbescheid - Anhörung der Beteiligten - Möglichkeit der Rückübertragung - Geltendmachung von Ansprüchen aus abgetretenem Recht - Nichtigkeit der Abtretung - Verstoß gegen ein gesetzliches VerbotZitiert von 21
- BSG, 06.10.2022 – B 8 SO 2/21 RSozialhilfe - Nothilfe - stationäre Krankenhausbehandlung - Kenntnis des Sozialhilfeträgers von den Leistungsvoraussetzungen - Geltendmachung der Ansprüche des Hilfebedürftigen gegen den Sozialhilfeträger durch das Krankenhaus im Wege der Prozessstandschaft - Abtretungsverbot - Sicherung der informationellen Selbstbestimmung - EuroparechtskonformitätZitiert von 8
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 – L 15 AY 13/20
- BVerwG, 21.06.2010 – 5 B 48/09Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts; grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr 1 VwGO <hier: BSHG>Zitiert von 3
- LSG NRW, 13.09.2018 – L 9 SO 145/17
- BGH, 24.01.2018 – VII ZB 27/17Kontopfändung: Berücksichtigung des Pfändungsschutzes für Arbeitlosengeld II bei der Festsetzung des pfändungsfreien Betrags; Nachzahlungen für zurückliegende ZeiträumeZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2026 – L 8 SO 19/26 B ER
- VGH Bayern, 28.05.2025 – 5 CE 25.701
- BSG, 27.02.2025 – B 8 SO 9/23 RBehindertenrecht - Eingliederungshilfe - höchstpersönlicher Anspruch - grundsätzlich keine Vererbbarkeit - nicht rechtzeitig oder zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen der Eingliederungshilfe - (Vor-)Zahlung bzw Selbstbeschaffung der Leistungen durch den behinderten Menschen mit eigenem Geld - keine spätere Kostenerstattung an die Erben
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/17#abs-1 (1) Auf Sozialhilfe besteht ein Anspruch, soweit bestimmt wird, dass die Leistung zu erbringen ist. Der Anspruch kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/17#abs-2 (2) Über Art und Maß der Leistungserbringung ist nach pflichtmäßigem Ermessen zu entscheiden, soweit das Ermessen nicht ausgeschlossen wird. Werden Leistungen auf Grund von Ermessensentscheidungen erbracht, sind die Entscheidungen im Hinblick auf die sie tragenden Gründe und Ziele zu überprüfen und im Einzelfall gegebenenfalls abzuändern.